Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl wie 45 sachen, einer maximalen L... https://fahrenlernenkaiserslauter12110.bloginder.com/33003219/die-grundprinzipien-der-copyright-machen-kaiserslautern